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Notizen

Termine

  • 21.05.12Jugendverkehrsschule Rottenburg (4a/b)
  • 21.05.12Probeunterricht an Gym, RS
  • 21.05.12Quali 2012 Die praktisch-mündlichen Prüfungen finden in der Woche 22.05.2012
  • 21.05.124a/4b Jugendverkehrsschule in Rottenburg
  • 21.05.12Probeunterricht an RS/Gym
 

Schulanmeldung an der Volksschule

29.03.11
 

Die Schulanmeldung findet am 12. April 2011 ab 12.30 Uhr entsprechend den in den Kindergärten ausgehängten Zeitplänen statt.

Anzumelden sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2004 bis 30. September 2005 geboren sind. Somit gilt, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2011 sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2005 geboren sind, ebenfalls regulär eingeschult.

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2006 geboren sind, ist zur Anmeldung ein schul-psychologisches Gutachten erforderlich.

Außerdem müssen alle Kinder angemeldet werden, die im letzten Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt wurden. Dazu ist der Zurückstellungsbescheid vorzulegen.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem anzumeldenden Kind zur Einschreibung kommen. Vorgelegt werden müssen eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, die Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U9 oder die Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung.

Anstelle der Bestätigungendes Gesundheitsamtes können privatärztliche Untersuchungen anerkannt werden, wobei der Nachweis, dass das Ziel der schulärztlichen Untersuchung erreicht ist, eine Voraussetzung ist.

Zweckmäßig ist es, bei der Anmeldung die schon durchgeführten Schutzimpfungen gegen Polio, Starrkrampf und Diphtherie anzugeben. Impfbescheinigungen müssen dabei nicht vorgelegt werden.

Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Erziehungsberechtigten ist die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich. Ferner kann der Übergabebogen Kindergarten-Grundschule vorgelegt werden.