Schulhausordnung
Alle am Schulbetrieb beteiligten (Schüler, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal) sind für die pflegliche Behandlung der Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände und für die Sauberkeit des Schulgrundstückes und der sonstigen Einrichtungen verantwortlich. Schuldhafte Verunreinigungen verpflichten zu Schadenersatz und können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Wo täglich viele Schüler zusammenkommen, ist eine bestimmte Ordnung notwendig und gewisse Verhaltensregeln sind unerlässlich. Wir wollen alle zusammenhelfen, einen ordentlichen Schulbetrieb sowie den sauberen und guten Zustand unserer Schule zu erhalten.
I. Vor und nach dem Unterricht
- Die Schüler betreten und verlassen das Schulgebäude nur durch die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge. Während des Unterrichts darf das Schulgrundstück nicht verlassen werden.
- Der Aufenthaltsraum der Schule wird bei Busankunft geöffnet. Von diesem Zeitpunkt an stehen die Schüler unter Aufsicht.
- Der Zugang zu den Unterrichtsräumen ist ab 7.45 Uhr möglich.
- Die Klassenzimmer und die Fachlehrräume (z.B. Werkraum) sind nach Unterrichtsschluss in ordentlichem Zustand zu verlassen. Stühle und Tische sind aufzuräumen. Die Ablagefächer unter den Schülertischen sind von den Schülerinnen und Schülern selbst von Obstabfällen, gebrauchten Taschentüchern usw. sauber zu halten.
- Nach Beendigung des Unterrichts sorgt die Lehrkraft dafür, dass die Fenster geschlossen sind und dass der Raum in ordnungsgemäßem Zustand verlassen und abgeschlossen wird.
- Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und das Schulgrundstück.
- Die Fahrräder sind in der entsprechenden Unterstellhalle unterzubringen und durch ein Schloss zu sichern.
- Die Außenanlagen und Pflanzungen sind rücksichtsvoll zu behandeln.
II. Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen
- Fußabstreifer dienen zur Reinigung der Straßenschuhe vor dem Betreten des Schulhauses. In der Garderobe wechseln die Schülerinnen und Schüler die Straßen- mit den Hausschuhen. Für die Hauptschule ist die Hausschuhpflicht in der Zeit zwischen den Oster- und Herbstferien aufgehoben.
- Der Schulbesuch soll in zweckmäßiger Kleidung erfolgen. Die Kleiderhaken helfen zur sachgemäßen Aufbewahrung von Mänteln und Jacken.
- Auf den Gängen ist während der Unterrichtszeit Ruhe zu bewahren, damit der Unterricht anderer nicht gestört wird.
- Erscheint die erwartete Lehrkraft nicht oder nicht rechtzeitig zum Unterricht, so muss der Klassensprecher bzw. sein Vertreter nach einer Wartezeit von 5 Minuten den Schulleiter oder Konrektor verständigen.
- Andere Klassenräume (Fachlehrräume) betreten die Schülerinnen und Schüler nur mit besonderem Auftrag. Das Betretverbot einzelner Räume (Maschinenraum, Vorbereitungsraum Physik) ist zu beachten.
- Die Toiletten müssen sauber sein. Alle müssen auf Hygiene achten. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Hände waschen nicht vergessen!
- Das Rutschen auf Treppengeländern, das Hinüberbeugen über Geländer sowie das Hinausbeugen aus Fenstern und das Sitzen auf Fensterbänken ist strengstens verboten. Erhebliche Unfallgefahren sind damit verbunden.
- Wertgegenstände (Schmuck, größerer Geldbetrag, usw.) gehören nicht in die Schule. Bei Verlust wird für sie nicht gehaftet.
III. Pausen - Wartezeiten
- Alle Schülerinnen und Schüler verbringen die Pausen grundsätzlich auf dem Pausehof. Am Ende der Pause wird ohne Gedränge ins Schulhaus bzw. Klassenzimmer zurückgekehrt. Nur bei schlechtem Wetter bleiben die Klassen auf Anordnung im Gebäude. Die Anordnungen der Pausenaufsichten sind zu beachten.
- Rücksichtnahme auf die Mitschüler, insbesondere die Jüngeren, ist nicht nur ein Gebot der Höflichkeit, sondern auch im Interesse der Unfallverhütung notwendig. Nicht Größe, Stärke und Alter, sondern gute Umgangsformen, Freundlichkeit und Höflichkeit sollen unser Verhalten bestimmen!
- Laufen und Rutschen auf Gängen und unnötiger Aufenthalt im Treppenhaus birgt große Unfallgefahren und ist daher nicht gestattet.
- Für Abfälle aller Art sind Körbe und Behälter aufgestellt.
